Bildungsprämie
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Mit der Bildungsprämie fördert der Staat
Ihre berufliche Weiterbildung.
Voraussetzung für den Erhalt des sog.
Prämiengutscheins ist ein Beratungs-
gespräch in einer Beratungsstelle.
Dabei werden die persönlichen Voraus-
setzungen, das genaue Weiterbildungs-
ziel und die Anforderungen an die
Weiterbildung besprochen.
Ihre nächst gelegene Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie hier.
Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie. Einige wichtige Eckpunkte finden Sie bereits hier:
- Das Lehrgangsziel dient der beruflichen Weiterbildung?
- Sie sind erwerbstätig und liegen unter einer Einkommensgrenze von maximal 20.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten?
- Wunderbar - dann haben Sie gute Chancen die Hälfte des Kurses (max. € 500) gefördert zu bekommen (alle 2 Jahre möglich).
Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus. Wichtig: Erst beraten lassen, dann anmelden!
Den Prämiengutschein können Sie für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen. Sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen.
Bei einem Besuch in unserem Centern stellen wir Ihnen gerne unsere entsprechenden Angebote vor.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


(Bildnachweis: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
